Mache ich mich strafbar, wenn ich Ukrainer*innen aufnehme?


Jemand, die/der Nothilfe leistet, macht sich nicht strafbar. Die Ukrainer*innen kommen überwiegend mit Schengen-Visa oder können, wenn die Behörden geöffnet sind, das Visumverfahren nachholen. Wer ein gültiges Visum hat, muss sich nirgends anmelden.


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